Berliner Testament: Wie eine Klausel zu höherer Erbschaftsteuer führen kann 

Das Berliner Testament ist eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments. Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, sodass der Nachlass erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners an die Kinder geht. 

Um zu verhindern, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils sofort ihren Pflichtteil fordern und damit das Erbe des überlebenden Ehepartners schmälern, gibt es eine spezielle Regelung: die Jastrowsche Klausel. 

 

Jastrowsche Klausel – Vorteil oder Nachteil für Erben? 

Diese Klausel legt fest: 

Kinder, die ihren Pflichtteil direkt nach dem Tod des ersten Elternteils verlangen, erhalten später auch nur den Pflichtteil. 

Kinder, die darauf verzichten, bekommen stattdessen ein betagtes Vermächtnis – also einen Erbanteil, der erst nach dem Tod des zweiten Elternteils fällig wird. 

Klingt nach einer fairen Lösung? Steuerlich kann es aber kompliziert werden. 

 

Warum betagte Vermächtnisse steuerlich problematisch sind 

Ein betagtes Vermächtnis bedeutet, dass das Erbe zwar mit dem Tod des ersten Elternteils anfällt, aber erst mit dem Tod des zweiten Elternteils ausgezahlt wird.
Folgen für die Steuer:
Der überlebende Ehepartner kann das Vermächtnis nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen.
Die Kinder müssen das Vermächtnis später voll versteuern, obwohl es ursprünglich vom ersten Elternteil stammt. 

Dadurch entsteht der Eindruck einer doppelten Besteuerung – was viele Erben als ungerecht empfinden. 

 

Gerichtsfall: Streit um die Erbschaftsteuer 

Ein Ehepaar mit vier Kindern setzt ein Berliner Testament auf. Zwei Kinder werden enterbt. 

Nach dem Tod des Vaters: 

Die Mutter erbt alles. 

Zwei enterbte Kinder fordern ihren Pflichtteil. 

Die anderen beiden Kinder verzichten auf den Pflichtteil und erhalten ein betagtes Vermächtnis. 

Nach dem Tod der Mutter: 

Die verbliebenen Kinder erhalten ihr Vermächtnis. 

Das Finanzamt fordert Erbschaftsteuer darauf. 

Die Kinder klagen, weil sie sich doppelt besteuert fühlen. 

 

Gerichtsurteil: Keine doppelte Besteuerung 

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass keine Doppelbesteuerung vorliegt:

Beim Tod des Vaters ging das gesamte Erbe an die Mutter – das Vermächtnis wurde nicht abgezogen.
Beim Tod der Mutter mussten die Kinder das Vermächtnis versteuern, konnten aber die Vermächtnisschuld als Nachlassverbindlichkeit geltend machen.
Es handelte sich um zwei separate Erbfälle, daher war die Besteuerung rechtmäßig. 

 

Was bedeutet das für Erben? 

Die Jastrowsche Klausel kann in manchen Fällen zu einer höheren Erbschaftsteuer führen: 

  • Der überlebende Ehepartner muss das Erbe voll versteuern, ohne das betagte Vermächtnis abziehen zu können. 
  • Die Kinder zahlen später ebenfalls Steuern auf das Vermächtnis. 

 

Lösung: 

Wer ein Berliner Testament mit einer Jastrowschen Klausel plant, sollte sich steuerlich beraten lassen. In manchen Fällen kann eine andere Nachlassregelung sinnvoller sein. 

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