Erbrecht: Was gehört zur Erbmasse?

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer verstorbenen Person geschieht. Eine zentrale Frage ist, welche Werte zur Erbmasse gehören. Diese umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers abzüglich seiner Schulden. Die Verteilung erfolgt entweder nach einem Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge.

Bestandteile der Erbmasse

Die Erbmasse setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Aktivnachlass: Vermögenswerte des Erblassers.
  • Passivnachlass: Schulden und finanzielle Verpflichtungen.

 

Aktivnachlass – Was gehört zum Erbe?

Zum Aktivnachlass zählen:

  • Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke)
  • Bankguthaben, Wertpapiere und Aktien
  • Unternehmensanteile und Bausparverträge

Nicht zur Erbmasse gehören persönliche Rechte wie Rentenansprüche oder Lebensversicherungen, wenn ein bestimmter Begünstigter benannt wurde.

 

Passivnachlass – Welche Schulden werden vererbt?

Folgende Verpflichtungen zählen zum Passivnachlass:

  • Kredite und offene Rechnungen
  • Vertragliche und gesetzliche Pflichten
  • Beerdigungskosten, die vom Erbe abgezogen werden können (nicht jedoch die Erbschaftssteuer oder Streitkosten zwischen Erben).

 

Rechte von Ehepartnern

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben besondere Ansprüche:

Zugewinnausgleich: Falls eine Zugewinngemeinschaft bestand, erhält der überlebende Partner 50 % des gemeinsamen Vermögens. Dies zählt nicht zur Erbmasse.

Pflichtteil: Selbst bei einer Enterbung steht dem Ehepartner ein Mindestanteil von 25 % der Erbmasse zu.

Voraus: Bestimmte Haushaltsgegenstände (z. B. Möbel, Auto, Geschirr) bleiben beim Ehepartner, sofern er erbberechtigt ist.

 

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert der Erbmasse und dem Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehepartner und Kinder profitieren von höheren Freibeträgen.
  • Der Steuersatz liegt zwischen 7 % und 50 %.

 

Erbengemeinschaften und Streitigkeiten

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ohne Testament kann dies zu Konflikten führen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Streit zu vermeiden.

 

Fazit

Das Erbrecht ist komplex. Besonders bei großen Nachlässen, Schulden oder mehreren Erben kann eine Beratung durch einen Fachanwalt helfen, eine gerechte Verteilung sicherzustellen und Streit zu vermeiden.

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