Erbschaftsteuer – leicht erklärt

Wenn eine Person durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis Geld oder Eigentum bekommt, muss sie in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen. Besteuert wird aber nur das, was eine einzelne Person erbt – nicht das gesamte Erbe. Wie hoch die Steuer ist, hängt davon ab, wie nah die Person mit dem Verstorbenen verwandt ist und wie viel das Erbe wert ist.

Wer muss wie viel zahlen?
Die Höhe der Steuer hängt von zwei Dingen ab:

  1. Steuerklasse – Je näher man mit dem Erblasser verwandt ist, desto weniger Steuer zahlt man.
  2. Freibetrag – Ein Teil des Erbes bleibt steuerfrei

 

Es gibt drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel → zahlen die wenigste Steuer
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern
  • Steuerklasse III: Alle anderen → zahlen die höchste Steuer

 

Freibeträge (steuerfreier Anteil):

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Geschwister, Neffen/Nichten: 20.000 Euro

Nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, wird versteuert.

 

Wie wird das Erbe berechnet?
Die Steuer richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens:

  • Häuser und Wohnungen → werden nach ihrem Marktwert bewertet.
  • Firmen und Betriebe → haben eigene Regeln für die Bewertung.
  • Besondere Erbstücke (z. B. Kunstwerke) → werden einzeln bewertet.

 

Welche Gesetze regeln die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Dazu gibt es weitere Vorschriften wie die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2019) und amtliche Hinweise (ErbStH 2019), die die Berechnung erleichtern.

Wann muss die Steuer gezahlt werden?

  • Wenn das Erbe den Freibetrag überschreitet, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden.
  • Zuständig ist das Finanzamt am Wohnort des Verstorbenen.
  • Die Steuer muss spätestens sechs Monate nach dem Erbfall gezahlt werden.

 

Was bleibt steuerfrei?
Nicht alles muss versteuert werden. Steuerfrei sind z. B.:

  • Das Familienheim → Wenn Ehepartner oder Kinder darin wohnen bleiben.
  • Betriebsvermögen → Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Steuervergünstigungen.
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen → Sind komplett steuerfrei.

 

Wie kann man die Erbschaftsteuer senken?
Eine kluge Lösung ist eine Schenkung zu Lebzeiten. Hier gelten die gleichen Freibeträge wie bei einer Erbschaft. Diese können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, um große Werte schrittweise steuerfrei zu übertragen.

Fazit
Die Erbschaftsteuer kann teuer sein. Doch mit Freibeträgen, Steuerbefreiungen und guter Planung kann man die Steuer verringern oder ganz vermeiden. Wer sich frühzeitig informiert, spart Geld und erleichtert seinen Erben die Zukunft.

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