Schenkungssteuer

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer wird fällig, wenn jemand Vermögen zu Lebzeiten an eine andere Person überträgt. Sie ergänzt die Erbschaftssteuer und richtet sich nach:

  1. Der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem
  2. Dem Wert der Schenkung

Je enger die Verwandtschaft, desto höher die Freibeträge und desto niedriger die Steuer.

 

Gesetzliche Grundlage

Die Schenkungssteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Ergänzend gibt es die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2019), die weitere Details und Rechenbeispiele enthalten.

Wann wird Schenkungssteuer fällig?

Welche Schenkungen sind steuerpflichtig?

Eine Schenkung liegt vor, wenn eine Person Vermögen überträgt, ohne dafür eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten.

 

Beispiele für steuerpflichtige Schenkungen:

Geldgeschenke (z. B. von Eltern an Kinder)
Übertragung von Immobilien (z. B. Haus oder Wohnung)
Schenkung von Unternehmensanteilen
Vermögensübertragungen zwischen Ehepartnern

Steuerfrei ist die Übertragung eines Familienheims an den Ehe- oder Lebenspartner.

 

Weitere steuerpflichtige Schenkungen

Auch wenn keine direkte Schenkung vorliegt, kann die Steuer anfallen, z. B. bei:

Gütergemeinschaften zwischen Ehepartnern
Abfindungen für einen Erbverzicht
Übertragungen an Stiftungen
Vergünstigte Unternehmensübertragungen

In manchen Fällen reicht es schon aus, dass jemand wirtschaftlich profitiert, um die Steuerpflicht auszulösen.

 

Wie kann man Schenkungssteuer sparen?

Mit einer klugen Planung lässt sich die Steuer reduzieren oder vermeiden:

Freibeträge optimal nutzen (alle 10 Jahre neu verfügbar)
Schenkungen auf mehrere Jahre verteilen
Gesetzliche Steuerbefreiungen, z. B. für das Familienheim, nutzen

 

Fazit

Die Schenkungssteuer sorgt dafür, dass größere Vermögensübertragungen nicht steuerfrei bleiben. Wer sich frühzeitig informiert, kann durch clevere Gestaltung Steuern sparen oder ganz vermeiden.

 

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